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Vereinfachte Lachseinfuhr in die EU und in die Schweiz

 
Good News für Alaska- und Kanadafischer: Erfreulicherweise hat die Europäische Union die Vorschriften für die Einfuhr von Fischen vereinfacht. Ab 1. Mai 2009 dürfen bis zu 20 kg Fisch aus jedem Land, ohne Gesundheitszeugnis und ohne Kontrolle beim Grenztierarzt eingeführt werden. Diese gelockerten Bestimmungen gelten nun auch für die Schweiz. Damit wird das Heimbringen von Lachs z. B. aus Alaska und Kanada viel einfacher als noch im letzten Jahr.

Mehr Informationen dazu auf der Internetseite des Bundesamtes für Veterinärwesen (Schweiz):
» Link BVET
 
Auszug aus der EU Verordnung vom März 2009
» Download  (pdf, 6 kB)